Ihr Pflegedienst. Unser Datenschutz. Keine Sorgen.

Datenschutz, der zu Ihrem Pflegedienst passt

Als ambulanter Pflegedienst arbeiten Sie täglich mit sensiblen personenbezogenen Daten Ihrer Pflegekunden. Neben der rechtskonformen Verarbeitung dieser Daten sind Sie an zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten gebunden, die insbesondere für Pflegeeinrichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen (insb. der DSGVO) gelten. Diese Anforderungen müssen vollständig erfüllt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Je nach Bedarf in Ihrem Pflegedienst unterstützen wir Sie gerne mit einem einmaligen Pauschalangebot oder einer dauerhaften Betreuung.


Interesse? Lernen Sie unser Beratungsangebot kostenfrei noch besser kennen:

Beschreiben Sie uns hier Ihren Bedarf so ausführlich wie möglich.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Formular erfolgt gemäß den Angaben in unserer Datenschutzerklärung.


So einfach funktioniert’s

In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir kostenlos gemeinsam mit Ihnen den konkreten Bedarf in Ihrem Pflegedienst und Ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei klären wir, welche Daten Sie verarbeiten, wo mögliche Risiken liegen und wie wir Sie optimal unterstützen können.

In einem Vor-Ort-Termin prüfen wir Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen genau. Von der Datenschutzerklärung, über Dokumenationspflichten und Patienteneinwilligungen bis hin zu technischen Sicherheitsvorkehrungen – wir decken Schwachstellen auf und identifizieren sämtliche Optimierungspotenziale.

Auf Basis unseres Vor-Ort-Termins erstellen wir maßgeschneiderte Datenschutzrichtlinien und aktualisieren Ihre Dokumente. Sie erhalten alle relevanten Unterlagen rechtssicher aufbereitet und verständlich erklärt – so dass ihr Pflegedienst datenschutzrechtlich wieder auf sicheren Füßen steht!


Häufig gestellte Fragen & Antworten

Für welche Pflegedienste ist DATENSCHUTZ24 die ideale Lösung?

Grundsätzlich eignet sich DATENSCHUTZ24 für alle Arten von Praxen. Einen besonderen Fokus legen wir auf folgende Einrichtungen:

  • Ambulante Pflegedienste: Unternehmen, die Pflegeleistungen direkt bei den Patienten zu Hause erbringen und täglich mit sensiblen Gesundheitsdaten umgehen.
  • Tagespflege-Einrichtungen: Einrichtungen, die ältere Menschen tagsüber betreuen und dabei auf eine sichere Datenverarbeitung und -dokumentation achten müssen.
  • Intensivpflegedienste: Pflegedienste, die spezialisierte, oft lebensnotwendige Pflege für schwerkranke Patienten bieten und dabei besonders strenge Datenschutzanforderungen erfüllen müssen.
  • Kinderkrankenpflegedienste: Spezialisierte Pflegedienste für die Betreuung und Pflege von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, bei denen besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
  • Betreutes Wohnen: Einrichtungen, die ältere oder pflegebedürftige Menschen in einem betreuten Wohnumfeld unterstützen und regelmäßig personenbezogene Daten erfassen.
  • Hospizdienste: Einrichtungen, die sterbenskranke Menschen begleiten und deren persönliche und medizinische Daten streng geschützt werden müssen.
Müssen wir für die Datenschutzprüfung sensible Patientendaten offenlegen?

Nein. Wir prüfen Ihre Datenschutzprozesse und -richtlinien, ohne auf individuelle Patientendaten zuzugreifen.

Wie lange dauert die einmalige Datenschutz-Betreuung?

Das ist abhängig vom Umfang der Verarbeitungstätigkeiten und dem Bedarf in Ihrem Pflegedienst. In der Regel ist der gesamte Prozess in 1 bis 2 Tagen abgeschlossen. Für Ihren konkreten Beratungsbedarf erhalten Sie in jedem Fall ein Pauschalangebot, so dass Sie kein Kostenrisiko haben.

Kann ich auch nach der einmaligen Betreuung noch Fragen stellen?

Selbstverständlich. Wir stehen Ihnen auch nach der einmaligen Betreuung für Rückfragen zur Verfügung.